Feiner Kaiserstühler Walnusslikör mit nusstypischen Geschmack
12,49 € * 0.35 l | 35,69 €/l
Eine Spezialkreation der Hausbrennerei Bolde Bohn vom Kaiserstuhl!
13,95 € * 0.35 l | 39,86 €/l
Fein herber Cappuccino Likör für Kaffee Liebhaber!
12,49 € * 0.35 l | 35,69 €/l
Schatzkammer 2023: Schwarze Johannisbeere mit Jamaica Rum - streng limitiert + Wurth Blut-Orangen Brandy, 1x Scheibel-Geschenkkarton und 2x Aroma-Glas!
189,00 € * 1.4 l | 135,00 €/l
Ein fein, süßer Quitten Likör aus edlem Quittenbrand vom Kaiserstuhl!
12,49 € * 0.35 l | 35,69 €/l

Herstellung von Likör

Liköre sind laut Definition gesüßte Spirituosen. Der Mindestzuckergehalt beträgt 100 g/Liter, der Mindestalkoholgehalt muss 15 % vol. betragen.

Fruchtliköre, Fruchtsaftliköre

Fruchtliköre haben in der Regel einen Fruchtsaftgehalt unter 20 %. Das Fruchtaroma dieser Liköre kann mittels Saft-, Fruchtteil-, Essenzen oder Konzentratverwendung erreicht werden. Fruchtsaftliköre sind sicher die hochwertigsten Produkte dieser Gruppe. Der Gehalt an Fruchtsaft der namens gebenden Frucht beträgt mindestens 20 Liter Fruchtsaft auf 100 Liter Likör. In der Praxis werden 25-30 Liter verwendet.

Zusätze von natürlichen Aromen (z. B. Destillate aus der namens gebenden Frucht) sind erlaubt (20-40 % Destillatanteil in der Praxis). Eine Färbung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Zusatz von naturidentischen Aromastoffen ist ebenfalls nicht gestattet. Die Abbildung der namens gebenden Frucht auf dem Etikett ist erlaubt. Die Bezeichnung Fruchtsaftlikör" auf dem Etikett weist auf ein hochwertiges Produkt hin.

Fruchtansatzliköre

Diese Art von Likören (niederprozentig oder hochprozentig angesetzt) wird hauptsächlich durch Ansetzen von zerkleinertem oder nicht zerkleinertem Obst mit Alkohol und eventuell mit Zucker erzeugt. Die Fruchtansatzliköre werden hauptsächlich im Rahmen der häuslichen Likörherstellung, aber auch von Stoffbesitzern und einigen Abfindungsbrennern hergestellt.

Kräuterliköre, Gewürzliköre, Bitterliköre

Die Liköre dieser Gruppe werden unter Verwendung von Auszügen aus Pflanzen- oder Fruchtteilen, Likörkonzentraten (= industriell hergestellte Grundstoffe) und/oder natürlichen Essenzen/ Aromen/ ätherischen Ölen hergestellt.

In der Edelbrand-Fachsprache werden die Pflanzenteile (Wurzeln, Hölzer, Rinden, Samen, Schalen, Beeren, Blüten, Kräuter, Harze etc.), aus welchen die Inhaltsstoffe durch spezielle Verfahren extrahiert werden, "Drogen" genannt. Ein spezielles Ausbildungsfach der Destillateure wird daher mit Drogenkunde" bezeichnet und hat mit Rauschgiften, Alkaloiden etc." in keiner Weise etwas zu tun.

Auf die einzelnen Verfahren der Aromastoffgewinnung aus Drogen", wie z. B. Kalt-, Warm- oder Standverfahren bzw. Durchlaufverfahren oder Mazeration, Perkolation, Digestion oder Destillation wird speziell eingegangen. Es muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass einzelne Pflanzenteile auch toxische Stoffe enthalten können. Es sind daher die Richtlinien der Aromenverordnung zu beachten. Abfindungsbrenner oder Stoffbesitzer bereiten im häuslichen Bereich ähnliche Liköre dieser Art unter dem Begriff Ansatzliköre" zu.

Bekannte Kräuterliköre: Klosterliköre, Abteiliköre, z. B. Chartreuse grün und gelb, Benedictine, Escorial grün, Chiemseer etc. Bekannte Bitterliköre mit wenig Zucker: Fernet, Underberg, Mampe halb und halb, Ramazotti, Hopfenliköre, Chinabitter, Boonekamp etc. Bitterliköre mit deutlicher Zuckernote: Sechsämter Tropfen, Altvater, Wunderlich, Jägermeister und andere.

Emulsionsliköre

Hierzu gehören:
Eierlikör
Eierweinbrand
Likör mit Ei-Zusatz Eiercocktail
Sahneliköre
 

Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Eigelb (mind. 140 g/l), Eiweiß, Zucker (mind. 150 g/l). Der Mindestalkoholgehalt beträgt 14 % vol.

Anstelle von Eiweiß kann auch Voll-Ei verwendet werden. Anstelle von Zucker können auch mind. 150 g/l Honig zum Süßen verwendet werden.

Eierweinbrand

Es gelten fast dieselben Vorschriften wie für Eierlikör. Der Alkohol muss jedoch zu 100 % aus Weindestillat bestehen. Das ist die Ausnahme.

Die Weindestillat-Verwendung kann auf dem Etikett angegeben werden, z. B. Eierweinbrand". In den EU-Begriffsbestimmungen ist der Begriff Eierweinbrand" nicht mehr erwähnt. In Zukunft wird diese Spirituose sehr wahrscheinlich unter dem Oberbegriff Eierlikör" rangieren. Ein Hinweis auf die Verwendung von Weinbrand" ist gestattet.

Likör mit Ei-Zusatz

Es gelten die Bestimmungen wie für Eierlikör, mit einer Ausnahme: Das Fertigprodukt enthält lediglich mind. 70 g Eigelb (Eidotter) pro Liter. Deklaration: ... Likör mit Ei-Zusatz!

Eiercocktail

Dies ist ein Likör, der aus geschmacklichen Gründen mindestens 70 g Eigelb pro Liter enthält. Der Begriff Cocktail" ist nicht näher geregelt und kann für likörartige Erzeugnisse der unterschiedlichsten Art verwendet werden.

Diese Liköre sind auf der Basis von Eiercocktail, mit den verschiedensten Geschmacksnoten (Marzipan, fruchtig, weinnussartig etc.), hergestellt und in verschiedenen Farben im Handel erhältlich.